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Recht

Gespräch heimlich aufnehmen: In Deutschland strafbar, in Österreich nicht – und was das vor Gericht heißt

Wer ein Gespräch ohne Einwilligung aufnimmt, macht sich in Deutschland und der Schweiz auch als Teilnehmer strafbar. In Österreich, Liechtenstein und Belgien nicht – dort ist die Weitergabe das Problem. Was § 201 StGB, § 120 StGB, Art. 179ter StGB und die Gerichte sagen.

Vergleich: eigenes Gespräch ohne Einwilligung aufnehmen ist in Deutschland und der Schweiz strafbar, in Österreich und Liechtenstein nicht; die Weitergabe ohne Zustimmung ist in Österreich strafbar.

Ein Personalgespräch, in dem plötzlich von einer Abmahnung die Rede ist. Der Vermieter am Telefon, der die Kaution anders in Erinnerung hat. Irgendwann kommt der Gedanke: Das hätte ich aufnehmen sollen.

Und gleich danach die Frage: Darf ich das?

Im deutschsprachigen Raum gibt es darauf keine gemeinsame Antwort. In Deutschland ist schon die Aufnahme strafbar, in Österreich erst die Weitergabe.

Die Länder im Vergleich

Land Eigenes Gespräch ohne Einwilligung aufnehmen Weitergeben oder verwenden Grundlage
Deutschland Strafbar, auch als Teilnehmer Strafbar, eine unbefugte Aufnahme zu gebrauchen oder Dritten zugänglich zu machen § 201 StGB
Österreich Nicht strafbar (Äußerung ist für einen bestimmt) Strafbar ohne Einverständnis des Sprechenden § 120 Abs. 1, 2 StGB
Liechtenstein Wie Österreich Wie Österreich § 120 StGB
Schweiz Strafbar auf Antrag; Ausnahme für Bestellungen und Reservationen im Geschäftsverkehr Strafbar, eine unbefugte Aufnahme aufzubewahren, auszuwerten oder Dritten zugänglich zu machen Art. 179ter, 179quinquies StGB
Luxemburg Wortlaut ohne Ausnahme für Teilnehmer Strafbar Art. 2, 3 Gesetz vom 11.08.1982
Belgien (auch Ostbelgien) Keine Straftat für den Teilnehmer Strafbar in betrügerischer oder schädigender Absicht Art. 314bis StGB, Kassationshof 2015

Südtirol und andere deutschsprachige Gebiete sind hier nicht behandelt.

Deutschland: § 201 StGB

Nach § 201 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt. Ebenso, wer eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

Entscheidend ist ein Detail: Die Vorschrift unterscheidet nicht zwischen Teilnehmer und Lauscher. Wer selbst am Gespräch beteiligt ist und es ohne Einwilligung aufnimmt, ist genauso erfasst. Geschützt ist das Wort des anderen, nicht das Gespräch als Ganzes.

Befugt ist die Aufnahme, wenn alle eingewilligt haben. Das ist der Normalfall bei Interviews, vereinbarten Besprechungen und eigenen Sprachnotizen – und genau dort ist eine Aufnahme-App ein gewöhnliches Werkzeug.

Vor Gericht: das Recht am gesprochenen Wort

Neben dem Strafrecht steht das Zivilrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Oktober 2002 (1 BvR 1611/96, BVerfGE 106, 28) das Recht am gesprochenen Wort als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bekräftigt.

Heimliche Tonaufnahmen gelten deshalb als typischer Fall eines Beweisverwertungsverbots im Zivilprozess. Ein Automatismus ist das nicht: Die Gerichte wägen im Einzelfall den Persönlichkeitsschutz gegen das Beweisinteresse ab. Das bloße Interesse, sich für zivilrechtliche Ansprüche ein Beweismittel zu sichern, wiegt dabei in der Regel leichter. Es müssen besondere Umstände hinzukommen.

Für die Praxis heißt das: Eine heimliche Aufnahme ist in Deutschland selten das Beweismittel, das man sich erhofft – und kann selbst zum Problem werden.

Am Arbeitsplatz: die Aufnahme als Kündigungsgrund

Besonders deutlich wird das im Arbeitsrecht. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat am 23. August 2017 (6 Sa 137/17) eine fristlose Kündigung wegen der heimlichen Aufnahme eines Personalgesprächs bestätigt.

Zwei Punkte aus der Entscheidung sind im Alltag wichtig. Ein offen auf dem Tisch liegendes Smartphone reichte nicht; der Arbeitnehmer hätte ausdrücklich auf die Aufnahme hinweisen müssen. Und dass sich der Arbeitgeber selbst falsch verhalten hatte, rechtfertigte die Aufnahme nicht.

Andere Landesarbeitsgerichte haben Kündigungen im Einzelfall für unverhältnismäßig gehalten, etwa bei sehr langer Betriebszugehörigkeit. An der Bewertung der Aufnahme selbst als schwere Pflichtverletzung ändert das nichts.

Österreich und Liechtenstein: Weitergabe statt Aufnahme

§ 120 Abs. 1 StGB erfasst, wer sich mit einem Aufnahmegerät Kenntnis von einer Äußerung verschafft, die nicht für ihn bestimmt ist. Ein Gespräch, an dem Sie teilnehmen, ist für Sie bestimmt. Die eigene Aufnahme ist danach nicht strafbar.

Die Grenze liegt bei der Weitergabe: Wer eine solche Aufnahme ohne Einverständnis des Sprechenden einem Dritten zugänglich macht oder veröffentlicht, macht sich nach § 120 Abs. 2 StGB strafbar – auch wenn die Aufnahme als Teilnehmer erlaubt war.

Vor Gericht ist der Oberste Gerichtshof zurückhaltend. Nach der Leitentscheidung 6 Ob 190/01m darf eine Tonbandaufnahme nach Interessenabwägung nur in besonderen Ausnahmefällen – Notwehr, Notstand, Verfolgung überragender berechtigter Interessen – in einem Rechtsstreit verwendet werden, und die Partei, die sich darauf beruft, muss das darlegen. 2020 (1 Ob 1/20h) sah der OGH keine Rechtfertigung für heimlich mit dem Handy aufgenommene eheliche Streitgespräche.

Liechtenstein hat in § 120 StGB eine gleich aufgebaute Regelung.

Schweiz: Art. 179ter StGB

Die Schweiz liegt näher an Deutschland. Art. 179ter StGB bestraft auf Antrag, wer als Gesprächsteilnehmer ein nichtöffentliches Gespräch ohne die Einwilligung der anderen aufnimmt, und ebenso das Aufbewahren, Auswerten und Zugänglichmachen einer so hergestellten Aufnahme.

Eine praktische Ausnahme regelt Art. 179quinquies StGB: Nicht strafbar ist die Aufnahme von Telefongesprächen im Geschäftsverkehr, die Bestellungen, Aufträge, Reservationen und ähnliche Geschäftsvorfälle zum Inhalt haben.

Im Zivilprozess berücksichtigt das Gericht rechtswidrig beschaffte Beweismittel nach Art. 152 Abs. 2 ZPO nur, wenn das Interesse an der Wahrheitsfindung überwiegt.

Luxemburg und Belgien

Luxemburg: Art. 2 des Gesetzes vom 11. August 1982 über den Schutz des Privatlebens bestraft, wer im privaten Rahmen gesprochene Worte ohne Einwilligung aufnimmt, mit acht Tagen bis einem Jahr Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe. Eine Ausnahme für Gesprächsteilnehmer enthält der Wortlaut nicht; eine Gerichtsentscheidung, die genau diesen Fall klärt, haben wir nicht gefunden. Art. 3 erfasst das Aufbewahren, Bekanntmachen und Verwenden.

Belgien (auch Ostbelgien): Der Kassationshof hat 2015 bestätigt, dass ein Teilnehmer, der eine Kommunikation aufnimmt, keine Straftat begeht. Wer die Aufnahme in betrügerischer oder schädigender Absicht verwendet, wird nach Art. 314bis StGB bestraft.

Fremde Gespräche aufnehmen ist überall strafbar

Was in keinem dieser Länder erlaubt ist: das Gespräch anderer aufnehmen. Das Handy im Besprechungsraum liegen lassen und hinausgehen, eine App auf das Telefon des Partners spielen, ein Gerät im Auto eines anderen vergessen – keines davon ist ein Gespräch, an dem Sie teilnehmen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist genau das der Kern der jeweiligen Strafvorschrift.

Wo die App passt

TalkSafe ist eine Aufnahme-App für Android, die bei einem vorher festgelegten Wort startet, bei gesperrtem Bildschirm funktioniert und die 30 Sekunden vor dem Start mit in der Datei speichert. Sie nimmt auf, was das Mikrofon im Raum hört – also das Gespräch, an dem Sie teilnehmen. Einen versteckten Modus gibt es nicht.

Schlüsselwort-Einstellungen in TalkSafe. Schlüsselwörter werden über die Mikrofon-Taste hinzugefügt und darunter aufgelistet.
Schlüsselwort-Einstellungen. Sie können mehrere Wörter hinterlegen; es reicht, wenn eines davon erkannt wird.

Im deutschsprachigen Raum ist der wichtigste Anwendungsfall daher die Einwilligung selbst:

Die Einwilligung ist in der Datei. Legen Sie ein Wort aus Ihrer eigenen Frage als Schlüsselwort fest, etwa „aufnehmen“. Fragen Sie „Darf ich das aufnehmen?“, beginnt die Aufnahme genau in diesem Moment, und das „Ja“ des Gegenübers ist aufgezeichnet. Nach der Entscheidung des Hessischen LAG ist genau dieser ausdrückliche Hinweis der Unterschied – nicht ein Handy, das irgendwo liegt.

Der Anfang fehlt nicht. Die 30 Sekunden vor dem Start decken den Moment zwischen Bemerken und Reagieren ab. Mehr in Warum der Druck auf Aufnahme immer zu spät kommt.

Das Original bleibt unverändert. Schneiden und KI-Rauschentfernung speichern jeweils eine neue Datei. Mehr in Sprachaufnahme auf Android kürzen, ohne das Original zu verlieren.

Kurz gesagt

  • Deutschland: Ohne Einwilligung strafbar, auch als Teilnehmer (§ 201 StGB), und vor Gericht in der Regel nicht verwertbar.
  • Österreich, Liechtenstein: Die eigene Aufnahme ist nicht strafbar, die Weitergabe ohne Einverständnis schon (§ 120 Abs. 2 StGB).
  • Schweiz: Auf Antrag strafbar, auch als Teilnehmer (Art. 179ter StGB), mit Ausnahme für Bestellungen und Reservationen.
  • Überall: Mit Einwilligung aller ist eine Aufnahme unproblematisch – und die Einwilligung lässt sich mit aufnehmen.

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Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genannten Entscheidungen wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geprüft; die Rechtsprechung entwickelt sich weiter. Im Einzelfall eine Anwältin oder einen Anwalt fragen.

Ist es in Deutschland strafbar, ein Gespräch heimlich aufzunehmen, an dem man selbst teilnimmt?

Ja. Nach § 201 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. Das gilt auch für Gesprächsteilnehmer.

Und in Österreich?

In Österreich erfasst § 120 Abs. 1 StGB nur, wer sich mit einem Aufnahmegerät Kenntnis von einer Äußerung verschafft, die nicht für ihn bestimmt ist. Ein Gespräch, an dem man teilnimmt, ist für einen bestimmt. Wer eine solche Aufnahme aber ohne Einverständnis des Sprechenden einem Dritten zugänglich macht oder veröffentlicht, macht sich nach § 120 Abs. 2 StGB strafbar. Liechtenstein hat eine gleich aufgebaute Regelung.

Darf man in der Schweiz ein Gespräch aufnehmen, an dem man teilnimmt?

Nicht ohne Einwilligung der anderen Teilnehmer. Art. 179ter StGB bestraft auf Antrag, wer als Gesprächsteilnehmer ein nichtöffentliches Gespräch ohne deren Einwilligung aufnimmt. Nach Art. 179quinquies StGB ist die Aufnahme von Telefongesprächen im Geschäftsverkehr, die Bestellungen, Aufträge, Reservationen und ähnliche Geschäftsvorfälle betreffen, nicht strafbar.

Kann eine heimliche Aufnahme vor einem deutschen Gericht verwertet werden?

In der Regel nicht. Heimliche Tonaufnahmen gelten als typischer Fall eines Beweisverwertungsverbots im Zivilprozess, weil sie das Recht am gesprochenen Wort als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verletzen; das Bundesverfassungsgericht hat dieses Recht am 9. Oktober 2002 (1 BvR 1611/96) bekräftigt. Die Gerichte wägen im Einzelfall ab, und das bloße Interesse, sich ein Beweismittel zu sichern, reicht dabei in der Regel nicht aus.

Kann die heimliche Aufnahme eines Personalgesprächs den Job kosten?

Ja. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat am 23. August 2017 (6 Sa 137/17) eine fristlose Kündigung wegen der heimlichen Aufnahme eines Personalgesprächs bestätigt. Ein offen auf dem Tisch liegendes Smartphone reichte nicht; der Arbeitnehmer hätte ausdrücklich auf die Aufnahme hinweisen müssen.

Wann ist eine Aufnahme unproblematisch?

Wenn alle Beteiligten eingewilligt haben – etwa bei einem vereinbarten Interview, einer Besprechung, die alle aufzeichnen lassen, oder eigenen Sprachnotizen. Mit Einwilligung ist die Aufnahme nicht unbefugt im Sinne von § 201 StGB.

Wie lässt sich die Einwilligung am einfachsten mit aufnehmen?

In TalkSafe, einer Aufnahme-App für Android, legt man ein Wort aus der eigenen Frage als Schlüsselwort fest, etwa aufnehmen. Fragt man dann, ob man das Gespräch aufnehmen darf, beginnt die Aufnahme genau in diesem Moment, und die Antwort des Gegenübers ist in der Datei.