Recht
Darf man die Polizei filmen oder aufnehmen? Deutschland, Österreich und die Schweiz
Filmen ist im deutschsprachigen Raum meist erlaubt, solange man nicht stört. Beim Ton wird es schwierig: Deutsche Gerichte sind sich bei § 201 StGB uneinig, und das Schweizer Bundesgericht hat das heimliche Aufnehmen eines Gesprächs mit einem Polizisten bestraft.

Eine Verkehrskontrolle am Abend. Es klopft an die Scheibe.
„Führerschein und Fahrzeugschein, bitte.“
Eine Hand hält die Papiere, die andere liegt sichtbar auf dem Lenkrad. Wenn das Gespräch eine merkwürdige Wendung nimmt, ist das kein Moment, um zum Handy zu greifen und auf Aufnahme zu drücken.
Ein Gespräch mit einem Polizisten ist ein Gespräch, an dem man teilnimmt. Im deutschsprachigen Raum ist das Filmen meist erlaubt – beim Ton entscheidet das Land.
Die Länder im Vergleich
| Land | Filmen (Bild) | Tonaufnahme | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Fällt nicht unter § 201 StGB; Veröffentlichen hat eigene Regeln | Umstritten: LG Osnabrück 2021 nein, OLG Zweibrücken 2022 strenger | § 201 StGB |
| Österreich | Grundsätzlich zulässig, solange der Einsatz nicht behindert wird | Eigene Gespräche nicht nach § 120 Abs. 1 StGB strafbar; Weitergabe ohne Einverständnis nach Abs. 2 schon | Innenministerium; § 120 StGB |
| Schweiz | Hier nicht abschließend geklärt | Heimliches Aufnehmen eines Gesprächs mit einem Polizisten strafbar (Bundesgericht 2020) | Art. 179ter StGB |
| Belgien (auch Ostbelgien) | Grundsätzlich hingenommen; Polizei darf Löschung nicht erzwingen (Comité P 2017) | Teilnehmer begeht keine Straftat (Kassationshof 2015) | Art. 314bis StGB |
Liechtenstein und Luxemburg sind hier nicht behandelt.
Deutschland: Bild ja, Ton umstritten
§ 201 StGB schützt das nichtöffentlich gesprochene Wort. Reine Bildaufnahmen fallen also nicht darunter; für das Verbreiten von Bildern gelten eigene Regeln. Das Problem ist der Ton – und Smartphones nehmen beim Filmen fast immer Ton mit auf.
Ob die Äußerungen von Polizisten bei einem Einsatz im öffentlichen Raum „nichtöffentlich“ sind, beurteilen die Gerichte unterschiedlich:
- LG Osnabrück, 24. September 2021 (10 Qs 49/21): Polizeieinsätze im frei zugänglichen öffentlichen Raum finden regelmäßig in faktischer Öffentlichkeit statt; die Tonaufnahme fällt dann nicht unter § 201 Abs. 1 Nr. 1. Es sei kein Grund ersichtlich, Tonaufnahmen strenger zu bestrafen als Bildaufnahmen in derselben Situation.
- LG Hanau: Spätestens wenn der Beamte eine Bodycam einschaltet, ist die Vertraulichkeit durchbrochen, weil der Gesprächskreis über die Beteiligten hinausgeht.
- LG München I, 11. Februar 2019: bejahte den Tatbestand bei der Aufzeichnung eines Gesprächs zwischen einer Demonstrantin und einem Polizeibeamten.
- OLG Zweibrücken, 30. Juni 2022 (1 OLG 2 Ss 62/21): die erste OLG-Entscheidung, mit einer strengeren Auslegung. Es ging um eine rund 40-minütige Tonaufnahme einer Polizeikontrolle in Kaiserslautern; das Gericht tendiert dazu, Tonaufnahmen von Polizeieinsätzen im Zweifel als strafbar anzusehen.
Eine Klärung durch den Bundesgerichtshof gibt es nicht. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bestätigt, dass Tonaufnahmen von Polizeieinsätzen nach § 201 Abs. 1 Nr. 1 strafbar sein können.
Praktisch heißt das: Tonaufnahmen ohne Einwilligung sind in Deutschland ein Risiko. Wer fragt und ein Ja bekommt, hat dieses Risiko nicht.
Österreich: Filmen erlaubt, Stören nicht
Nach einer Publikation des Innenministeriums ist das Filmen und Fotografieren polizeilicher Amtshandlungen grundsätzlich zulässig, solange der Einsatz nicht behindert wird. Die Grenze liegt dort, wo die Aufnahme nicht der Information, sondern der Bloßstellung dient.
Für Tonaufnahmen gilt § 120 StGB: Die Aufnahme eines Gesprächs, an dem Sie teilnehmen, fällt nicht unter Abs. 1, weil die Äußerung für Sie bestimmt ist. Wer sie aber ohne Einverständnis des Sprechenden einem Dritten zugänglich macht oder veröffentlicht, macht sich nach Abs. 2 strafbar.
Schweiz: das Bundesgericht und der Polizist am Telefon
Das Bundesgericht hat am 7. Februar 2020 (6B_943/2019) die Verurteilung einer Person bestätigt, die mehrere Telefongespräche mit einem Polizisten ohne Hinweis aufgenommen und per E-Mail verbreitet hatte – obwohl die Gespräche im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit stattfanden. Art. 179ter StGB bestraft auf Antrag auch den Gesprächsteilnehmer, der ohne Einwilligung aufnimmt.
Ob das bloße Filmen einer Polizeikontrolle im öffentlichen Raum ohne Ton erlaubt ist, haben wir für die Schweiz nicht abschließend geklärt gefunden.
Belgien
Der belgische Comité P hat 2017 festgehalten, dass ein Polizist die Aufnahmen einer Person, die einen Polizeieinsatz filmt, nicht löschen und deren Löschung nicht erzwingen darf. Ein eigenständiges Recht am eigenen Bild gibt es in Belgien nicht; es leitet sich aus dem Schutz des Privatlebens ab. Ein Teilnehmer, der eine Kommunikation aufnimmt, begeht nach dem Kassationshof (2015) keine Straftat; strafbar ist die Verwendung in schädigender Absicht (Art. 314bis StGB).
Die Grenze, die man nicht überschreiten sollte
- Nicht behindern. Filmen ist weitgehend erlaubt, sich in den Weg zu stellen nicht.
- Anweisungen zum Zurücktreten befolgen.
- Vor dem Veröffentlichen nachdenken. Aufnahme als Beweis behalten, vor dem Posten anwaltlich beraten lassen – in Österreich ist genau die Weitergabe der strafbare Teil.
- Hände sichtbar lassen. Der Griff in die Tasche während einer Kontrolle kann missverstanden werden.
Wenn der Griff zum Handy das Problem ist
Eine Kontrolle beginnt ohne Vorwarnung. Wenn man aufgefordert wurde, die Hände sichtbar zu lassen, ist das Handy herauszuholen, zu entsperren und auf Aufnahme zu drücken genau die Bewegung, die missverstanden werden kann.
TalkSafe ist eine Aufnahme-App für Android, die bei einem vorher festgelegten Wort startet und bei gesperrtem Bildschirm funktioniert. In Deutschland und der Schweiz ist der sicherste Weg, zu fragen: Legen Sie ein Wort aus Ihrer eigenen Frage als Schlüsselwort fest, etwa „aufnehmen“. Sie fragen „Darf ich das Gespräch aufnehmen?“ – die Aufnahme beginnt genau in diesem Moment, und die Antwort ist in der Datei. Sagt der Beamte nein, wissen Sie, woran Sie sind.

Weil die 30 Sekunden davor mitgespeichert werden, ist auch der Beginn der Kontrolle in der Datei. Mehr zum Start ohne Handgriff in Aufnahme starten, ohne das Telefon zu berühren, mehr zur Rechtslage allgemein in Gespräch heimlich aufnehmen: In Deutschland strafbar, in Österreich nicht – und was das vor Gericht heißt.
Kurz gesagt
- Ein Gespräch mit einem Polizisten ist ein Gespräch, an dem Sie teilnehmen.
- Bild ohne Ton fällt in Deutschland nicht unter § 201 StGB; in Österreich ist Filmen ohne Behinderung grundsätzlich zulässig.
- Ton ist in Deutschland umstritten (LG Osnabrück 2021 gegen OLG Zweibrücken 2022) und in der Schweiz ohne Einwilligung strafbar (Bundesgericht 2020).
- Die Grenze ist die Behinderung des Einsatzes.
- Am sichersten: fragen – und die Frage selbst die Aufnahme starten lassen.
Von der anderen Seite des Tisches – wie Detektive und Journalisten Gespräche festhalten, ohne sie zu brechen – siehe Liegt das Aufnahmegerät auf dem Tisch, ändert sich das Gespräch.
Was nach einem Verkehrsunfall zu tun ist und was mit dem gesprochenen Wort passiert: Unfall – was tun? Pflichten an der Unfallstelle, das „Meine Schuld“ und was der Unfallbericht nicht festhält.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die Rechtsprechung zu § 201 StGB bei Polizeieinsätzen ist uneinheitlich; im Einzelfall eine Anwältin oder einen Anwalt fragen.
Darf man in Deutschland einen Polizeieinsatz mit dem Handy filmen?
Bilder ohne Ton fallen nicht unter § 201 StGB, der nur das gesprochene Wort schützt; für das Veröffentlichen von Bildern gelten eigene Regeln. Schwierig ist der Ton: Ob die Äußerungen von Polizisten bei einem Einsatz im öffentlichen Raum nichtöffentlich gesprochenes Wort sind, beurteilen die Gerichte unterschiedlich.
Ist die Tonaufnahme eines Polizeieinsatzes nach § 201 StGB strafbar?
Das ist umstritten. Das LG Osnabrück (24. September 2021, 10 Qs 49/21) hielt Polizeieinsätze im frei zugänglichen öffentlichen Raum für faktisch öffentlich, sodass die Tonaufnahme nicht unter § 201 Abs. 1 Nr. 1 fällt. Das OLG Zweibrücken (30. Juni 2022, 1 OLG 2 Ss 62/21) legte § 201 strenger aus und tendiert dazu, Tonaufnahmen von Polizeieinsätzen im Zweifel als strafbar anzusehen. Eine höchstrichterliche Klärung gibt es nicht.
Darf man in Österreich die Polizei filmen?
Grundsätzlich ja. Nach einer Publikation des Innenministeriums ist das Filmen und Fotografieren polizeilicher Amtshandlungen grundsätzlich zulässig, solange der Einsatz nicht behindert wird; die Grenze liegt dort, wo die Aufnahme nicht der Information, sondern der Bloßstellung dient.
Darf man in der Schweiz ein Gespräch mit einem Polizisten aufnehmen?
Nicht heimlich. Das Bundesgericht hat am 7. Februar 2020 (6B_943/2019) die Verurteilung einer Person bestätigt, die Telefongespräche mit einem Polizisten ohne Hinweis aufgenommen hatte, obwohl die Gespräche in dessen dienstlicher Tätigkeit stattfanden. Art. 179ter StGB bestraft auf Antrag auch den Gesprächsteilnehmer, der ohne Einwilligung aufnimmt.
Was ist die Grenze beim Aufnehmen der Polizei?
Die Behinderung des Einsatzes. Filmen ist im deutschsprachigen Raum weitgehend erlaubt, sich in den Weg zu stellen nicht. Abstand halten, Anweisungen zum Zurücktreten befolgen, die Hände sichtbar lassen.
Wie hilft TalkSafe bei einer Polizeikontrolle?
TalkSafe ist eine Aufnahme-App für Android, die bei einem vorher festgelegten Wort startet und bei gesperrtem Bildschirm funktioniert. In Deutschland und der Schweiz ist der sicherste Weg, um Erlaubnis zu fragen: Mit einem Wort aus der eigenen Frage als Schlüsselwort, etwa aufnehmen, beginnt die Aufnahme genau beim Fragen, und die Antwort ist in der Datei, ohne dass man während der Kontrolle zum Handy greifen muss.