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Verträge

Mündlicher Vertrag: Er gilt – aber was zählt, wenn er vom schriftlichen Angebot abweicht?

Ein mündlicher Vertrag ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz grundsätzlich gültig. Schriftform verlangt das Gesetz nur in Ausnahmen, etwa beim Grundstückskauf oder bei der Bürgschaft. Gibt es einen schriftlichen Vertrag, wird vermutet, dass er vollständig ist – wer eine mündliche Abrede behauptet, muss sie beweisen. Was das bei Handwerkern, Renovierung und Kostenvoranschlag bedeutet.

Mündlicher Vertrag in Deutschland, Österreich und der Schweiz: grundsätzlich gültig (Formfreiheit, § 883 ABGB, Art. 11 OR); Schriftform nur, wo das Gesetz sie verlangt; gegen einen schriftlichen Vertrag muss die mündliche Abrede bewiesen werden; das eigene Gespräch heimlich aufzunehmen ist in Deutschland und der Schweiz strafbar.

Der Fliesenleger steht in der leeren Küche, das Angebot liegt auf der Arbeitsplatte.

„Den alten Boden nehmen Sie mit raus?“ „Ja, klar, das machen wir mit.“

Drei Wochen später kommt die Schlussrechnung. Eine Position ist neu: Entsorgung, 680 Euro. „Stand nicht im Angebot.“

Ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Schwierig wird es, wenn er auf den schriftlichen trifft.

Deutschland, Österreich und die Schweiz im Vergleich

Frage Deutschland Österreich Schweiz
Mündlicher Vertrag gültig? Ja, Formfreiheit Ja (§ 883 ABGB) Ja (Art. 11 OR)
Gesetzliche Form, z. B. Grundstückskauf notariell (§ 311b BGB), Bürgschaft schriftlich (§ 766 BGB) Nur wo das Gesetz es bestimmt Grundstückkauf öffentlich beurkundet (Art. 216 OR)
Mündliche Abrede gegen schriftlichen Vertrag Vermutung der Vollständigkeit, Gegenbeweis möglich Hier nicht ausgewertet Änderung gesetzlicher Schriftform nur schriftlich, außer ergänzende Nebenabreden (Art. 12 OR)
Vereinbarte Schriftform In AGB geht die mündliche Individualabrede vor (§ 305b BGB) Hier nicht ausgewertet Vermutung: ohne Form nicht gebunden; Vorbehalt formlos aufhebbar (Art. 16 OR)
Eigenes Gespräch heimlich aufnehmen Strafbar (§ 201 StGB) Nicht strafbar; Weitergabe strafbar Strafbar (Art. 179ter StGB)

Liechtenstein ist hier nicht ausgewertet.

Mündlich ist verbindlich

Im deutschen Recht gibt es keine allgemeine Schriftform für Verträge. Ein Vertrag entsteht durch zwei übereinstimmende Erklärungen – ob am Telefon, auf der Baustelle oder per Handschlag.

Eine Form braucht es nur, wo das Gesetz sie verlangt. Fehlt sie dann, ist das Geschäft nach § 125 BGB nichtig. Die bekanntesten Fälle:

  • Grundstückskauf: notarielle Beurkundung (§ 311b BGB)
  • Bürgschaft: die Erklärung des Bürgen muss schriftlich erteilt werden (§ 766 BGB)

Ein Werkvertrag mit dem Handwerker, eine Renovierung, ein Auftrag für den Umzug – all das ist formfrei. Was auf der Baustelle zugesagt wird, gilt.

Gibt es etwas Schriftliches, gilt erst einmal das Schriftliche

Die meisten Streitfälle sehen aus wie in der Küche oben: Es gibt ein Angebot oder einen Vertrag, und mündlich wurde etwas dazu gesagt.

Für eine schriftliche Vertragsurkunde gilt die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit. Wer sich auf eine abweichende oder zusätzliche mündliche Abrede beruft, muss sie beweisen. Pauschal „Zeugen“ anzubieten reicht dafür nicht; die Abrede muss konkret dargelegt werden (BGH, 11. November 2014, VIII ZR 302/13).

Unmöglich ist der Beweis nicht. Der BGH hat am 3. März 2021 (XII ZR 92/19) entschieden: Eine Klausel wie „Mündliche Nebenabreden bestehen nicht“ gibt nur diese Vermutung wieder. Sie schafft keine unwiderlegbare Vermutung, der Gegenbeweis bleibt offen.

„Änderungen nur schriftlich“ – und dann doch mündlich geändert

Viele Verträge enthalten eine Schriftformklausel. Steht sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gilt § 305b BGB: Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor AGB. Eine mündliche Änderung, die beide wirklich wollten, ist eine solche Individualabrede.

Der BGH hat das für die einfache Klausel (XII ZR 312/02, 21. September 2005) und für die doppelte Schriftformklausel (XII ZR 69/16, 25. Januar 2017) so entschieden. Die Klausel macht die mündliche Änderung also nicht unwirksam. Beweisen muss sie aber, wer sich auf sie beruft.

Handwerker und Kostenvoranschlag

Zwei Regeln, die bei Renovierungen oft entscheiden:

  • § 632 Abs. 3 BGB: Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten. Wer dafür Geld will, muss das individuell vereinbaren.
  • § 649 BGB: Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung des Kostenanschlags ab, muss der Unternehmer das unverzüglich anzeigen. Sie können dann kündigen und schulden nur den Teil der Vergütung für die bereits geleistete Arbeit. Eine feste Prozentgrenze nennt das Gesetz nicht; Handwerkskammern nennen als Richtwert etwa 15 bis 20 Prozent.

Was die Rechnung später erhöht, wird fast immer mündlich besprochen: „Das machen wir mit“, „Das ist inklusive“, „Das kostet nicht viel mehr“.

Was Sie am selben Tag tun können

Die einfachste Absicherung ist eine kurze Nachricht nach dem Gespräch:

Wie heute besprochen: Die Entsorgung des alten Bodens ist im Angebotspreis enthalten.

Widerspricht der Handwerker nicht, haben Sie ein datiertes Dokument, das zeigt, wie beide die Abrede damals verstanden haben.

Aufnehmen geht in Deutschland nur mit Einwilligung: § 201 StGB stellt die heimliche Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes auch für Gesprächsteilnehmer unter Strafe. Mehr dazu in Gespräch heimlich aufnehmen: In Deutschland strafbar, in Österreich nicht.

Mit TalkSafe lässt sich die Frage selbst zum Start machen. Die App beginnt bei einem vorher festgelegten Wort und funktioniert bei gesperrtem Bildschirm. Legen Sie das Schlüsselwort in Ihre Frage, zum Beispiel „aufnehmen“: Bei „Darf ich das kurz aufnehmen, damit wir beide dasselbe haben?“ beginnt die Aufnahme, und das „Ja“ ist in der Datei – zusammen mit den 30 Sekunden davor. Mehr in Zuerst sagt man etwas.

Startbildschirm von TalkSafe mit Tasten für die Echtzeit-Erkennung und für eine manuelle Aufnahme.
Startbildschirm von TalkSafe. Ist die Echtzeit-Erkennung an, beginnt die Aufnahme, wenn ein festgelegtes Wort erkannt wird; per Taste lässt sich auch sofort aufnehmen.

Österreich und die Schweiz

  • Österreich: Nach § 883 ABGB kann ein Vertrag mündlich oder schriftlich geschlossen werden; die Form macht nur in den gesetzlich bestimmten Fällen einen Unterschied. Wo Gesetz oder Parteiwille Schriftlichkeit verlangen, braucht es nach § 886 ABGB die Unterschrift. Die Aufnahme des eigenen Gesprächs ist nicht strafbar, die Weitergabe einer heimlichen Aufnahme an Dritte aber schon.
  • Schweiz: Art. 11 OR setzt Formfreiheit voraus. Ist eine Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, gilt sie nach Art. 12 OR auch für Änderungen, ausgenommen ergänzende Nebenbestimmungen, die der Urkunde nicht widersprechen. Haben die Parteien die Schriftform nur vereinbart, wird nach Art. 16 OR vermutet, dass sie vorher nicht gebunden sein wollten – diesen Vorbehalt können sie aber auch formlos aufheben. Heimliche Aufnahmen sind nach Art. 179ter StGB strafbar.

Kurz gesagt

  • Ein mündlicher Vertrag gilt. Eine Form braucht es nur, wo das Gesetz sie verlangt.
  • Gibt es etwas Schriftliches, wird vermutet, dass es vollständig ist. Die mündliche Abrede muss bewiesen werden.
  • Eine Schriftformklausel in AGB verdrängt eine echte mündliche Abrede nicht (§ 305b BGB).
  • Kostenvoranschlag: im Zweifel kostenlos; wesentliche Überschreitung muss angezeigt werden.
  • Am selben Tag schriftlich zusammenfassen – und aufnehmen nur mit Einwilligung.

Wenn es um geliehenes Geld ohne Vertrag geht: Geld verliehen ohne Vertrag – und jetzt war es angeblich ein Geschenk. Was man mit einer Aufnahme danach tut: Was man mit einer Aufnahme tun sollte – und was nicht.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall eine Anwältin oder einen Anwalt fragen.

Ist ein mündlicher Vertrag in Deutschland gültig?

Ja. Im deutschen Recht gilt Formfreiheit: Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen zustande, auch mündlich. Nur wo das Gesetz eine Form vorschreibt, ist ein formlos geschlossener Vertrag nach § 125 BGB nichtig, etwa beim Grundstückskauf, der notariell beurkundet werden muss (§ 311b BGB), oder bei der Bürgschaftserklärung, die schriftlich erteilt werden muss (§ 766 BGB).

Was gilt, wenn der schriftliche Vertrag etwas anderes sagt als das, was mündlich besprochen wurde?

Für eine schriftliche Vertragsurkunde gilt die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit. Wer sich auf eine abweichende mündliche Abrede beruft, muss sie beweisen. Der Gegenbeweis bleibt möglich: Der BGH hat am 3. März 2021 (XII ZR 92/19) entschieden, dass auch eine Klausel wie „Mündliche Nebenabreden bestehen nicht“ nur diese Vermutung wiedergibt und keine unwiderlegbare Vermutung schafft.

Gilt eine mündliche Abrede, wenn im Vertrag eine Schriftformklausel steht?

Wenn die Schriftformklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, geht eine tatsächlich gewollte mündliche Individualabrede nach § 305b BGB vor. Der BGH hat das für die einfache Schriftformklausel (XII ZR 312/02, 2005) und für die doppelte Schriftformklausel (XII ZR 69/16, 2017) bestätigt. Beweisen muss die mündliche Abrede trotzdem, wer sich auf sie beruft.

Muss ich einen Kostenvoranschlag bezahlen, und was ist, wenn er überschritten wird?

Ein Kostenanschlag ist nach § 632 Abs. 3 BGB im Zweifel nicht zu vergüten. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, muss der Unternehmer das nach § 649 BGB unverzüglich anzeigen; der Besteller kann dann kündigen und schuldet nur den Teil der Vergütung für die bereits geleistete Arbeit.

Darf ich die Besprechung mit dem Handwerker aufnehmen?

In Deutschland nur mit Einwilligung. § 201 StGB stellt die unbefugte Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes auch für Gesprächsteilnehmer unter Strafe. In der Schweiz gilt mit Art. 179ter StGB dasselbe. In Österreich ist die Aufnahme des eigenen Gesprächs nicht strafbar, die Weitergabe einer heimlichen Aufnahme an Dritte aber schon.

Wie halte ich eine mündliche Abrede am besten fest?

Am selben Tag eine kurze Nachricht oder E-Mail schicken, die das Vereinbarte zusammenfasst, etwa „Wie heute besprochen: Entsorgung des alten Bodens ist im Preis enthalten.“ Widerspricht die andere Seite nicht, ist das ein starkes Indiz. Eine Aufnahme ist mit Einwilligung möglich.

Wie hilft TalkSafe dabei?

TalkSafe ist eine Aufnahme-App für Android, die bei einem vorher festgelegten Wort startet und bei gesperrtem Bildschirm funktioniert. Legt man das Schlüsselwort in die eigene Frage, etwa „aufnehmen“ in „Darf ich das kurz aufnehmen?“, beginnt die Aufnahme genau dann, und die Einwilligung ist in der Datei. Die 30 Sekunden davor werden mitgespeichert.