H Company

Geld

Geld verliehen ohne Vertrag – und jetzt war es angeblich ein Geschenk

Ein Darlehen braucht keinen schriftlichen Vertrag, aber wer Geld zurückfordert, muss beweisen, dass es ein Darlehen war. In Deutschland verjährt der Anspruch in drei Jahren ab Jahresende, und ein Anerkenntnis setzt die Frist neu in Gang – auch ohne Schriftform. Dazu Österreich und die Schweiz.

Geld verliehen ohne Vertrag, Deutschland und Schweiz im Vergleich: Darlehen mündlich wirksam, Beweis beim Gläubiger; Verjährung in Deutschland drei Jahre, in der Schweiz zehn Jahre; Anerkenntnis startet die Frist neu (§ 212 BGB, Art. 135 OR); heimliche Aufnahme in beiden Ländern strafbar, Aufnahme mit Einwilligung möglich.

Ein Freund brauchte schnell Geld. Nächsten Monat, hat er gesagt. Ihr kennt euch seit Jahren, also habt ihr nichts aufgeschrieben. Sie haben überwiesen.

Ein Jahr später sprechen Sie es vorsichtig an.

„Wegen des Geldes …“ „Moment – das war doch ein Geschenk?“

Eine Überweisung beweist, dass Geld geflossen ist. Sie beweist nicht, dass es ein Darlehen war.

Deutschland, Österreich und die Schweiz im Vergleich

Frage Deutschland Österreich Schweiz
Darlehen mündlich wirksam Ja (§ 488 BGB) Hier nicht ausgewertet Hier nicht ausgewertet
Verjährung 3 Jahre ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB) Hier nicht ausgewertet 10 Jahre (Art. 127 OR)
Kein Rückzahlungstermin vereinbart Fällig nach Kündigung, Frist 3 Monate (§ 488 Abs. 3 BGB) Hier nicht ausgewertet Rückzahlung 6 Wochen nach Aufforderung
Mündliches „Ich zahle zurück“ Kann Anerkenntnis sein, formlos (§ 212 BGB) Hier nicht ausgewertet Anerkennung unterbricht (Art. 135 OR)
Gespräch heimlich aufnehmen Strafbar (§ 201 StGB) Nicht strafbar Strafbar (Art. 179ter StGB)

Wer zurückfordert, muss beweisen

Ein Darlehen nach § 488 BGB braucht keine Schriftform. Ein fehlender Vertrag macht den Anspruch nicht unwirksam.

Schwierig wird es, wenn die andere Seite sagt, es sei nie ein Darlehen gewesen. Dann muss in der Regel derjenige, der das Geld zurückverlangt, die Darlehensabrede beweisen. Eine Überweisung zeigt nur, dass Geld bewegt wurde – Geschenke, Beteiligungen an gemeinsamen Kosten und Rückzahlungen anderer Schulden sehen auf dem Kontoauszug genauso aus.

Weil es in solchen Fällen meist weder Urkunden noch Zeugen gibt, entscheiden Indizien: wofür das Geld gedacht war, ob „leihen“ und „zurückzahlen“ irgendwo gesagt oder geschrieben wurden, ob es Teilrückzahlungen gab.

Drei Jahre – ab Jahresende

Der Rückzahlungsanspruch verjährt nach § 195 BGB in drei Jahren. Die Frist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch fällig wurde und Sie davon wussten.

Ist kein Rückzahlungstermin vereinbart, wird das Darlehen erst durch Kündigung fällig. Die Kündigungsfrist beträgt nach § 488 Abs. 3 BGB drei Monate. Eine Kündigung, die Sie belegen können – per Nachricht, E-Mail oder Brief –, setzt also die Uhr in Gang.

Wer einen festen Termin vereinbart hat und dann jahrelang wartet, verliert den Anspruch: Der BGH hat 2018 (IX ZR 129/17) ein privates Darlehen über 60.000 Euro als verjährt angesehen, weil die Frist nach dem vereinbarten Termin längst abgelaufen war.

„Ich zahle dir das zurück“ kann die Frist neu starten

Nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB beginnt die Verjährung neu, wenn der Schuldner den Anspruch anerkennt – durch Abschlagszahlung, Zinszahlung oder in anderer Weise.

Eine Form ist nicht vorgeschrieben. Der BGH lässt ein tatsächliches Verhalten des Schuldners genügen, aus dem sich sein Bewusstsein vom Bestehen der Schuld eindeutig ergibt (V ZR 131/11). Ein „Ich weiß, ich schulde dir noch die 3.000 Euro, nächsten Monat“ kann also ein Anerkenntnis sein – auch mündlich.

Zwei Haken:

  • Das Anerkenntnis muss erfolgen, solange die Frist läuft.
  • Sie müssen es beweisen können. Ein mündliches Anerkenntnis ohne Zeugen hilft vor Gericht wenig.

Was Sie jetzt sammeln

Einen Vertrag können Sie nicht nachträglich unterschreiben lassen. Aber Sie können jetzt Belege dafür schaffen, dass es ein Darlehen war und dass die Schuld anerkannt wird:

  • Fragen Sie schriftlich nach. „Wegen der 3.000 Euro, die ich dir geliehen habe – wann passt dir die Rückzahlung?“ Eine Antwort wie „Nächsten Monat, versprochen“ ist ein Beleg für das Darlehen und kann ein Anerkenntnis sein.
  • Halten Sie Teilzahlungen fest, mit Datum und Verwendungszweck.
  • Kündigen Sie bei fehlendem Termin nachweisbar.
  • Bitten Sie um ein Schuldanerkenntnis. Ein selbständiges Schuldanerkenntnis bedarf der Schriftform (§ 781 BGB).

Aufnehmen – aber nur mit Einwilligung

Über Geld spricht man selten per Chat, eher am Küchentisch oder am Telefon. In Deutschland ist die heimliche Aufnahme dieses Gesprächs keine Option: § 201 StGB bestraft die unbefugte Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes – auch als Gesprächsteilnehmer. Mehr in Gespräch heimlich aufnehmen: In Deutschland strafbar, in Österreich nicht.

Mit Einwilligung ist die Aufnahme unproblematisch – und gerade bei Geld kann man sie gut begründen: „Damit wir beide später wissen, was wir abgemacht haben.“

TalkSafe ist eine Aufnahme-App für Android, die bei einem vorher festgelegten Wort startet und bei gesperrtem Bildschirm funktioniert. Legen Sie das Schlüsselwort in Ihre eigene Frage, zum Beispiel „aufnehmen“. Wenn Sie fragen „Darf ich das aufnehmen?“, beginnt die Aufnahme genau dann, und das „Ja“ ist in der Datei – zusammen mit dem, was danach über Betrag und Termin gesagt wird. Mehr in Zuerst sagt man etwas.

Startbildschirm von TalkSafe mit Tasten für die Echtzeit-Erkennung und für eine manuelle Aufnahme.
Startbildschirm von TalkSafe. Ist die Echtzeit-Erkennung an, beginnt die Aufnahme, wenn ein festgelegtes Wort erkannt wird; per Taste lässt sich auch sofort aufnehmen.

In Österreich ist die Aufnahme eines Gesprächs, an dem Sie teilnehmen, nicht strafbar; das Weitergeben einer solchen Aufnahme ist eine andere Frage.

Die Schweiz

  • Forderungen verjähren grundsätzlich in zehn Jahren (Art. 127 OR).
  • Ist kein Rückzahlungstermin vereinbart, ist das Darlehen innerhalb von sechs Wochen nach der Aufforderung zurückzuzahlen. Das Obergericht Zürich hat die Verjährung eines solchen Darlehens 2005 deshalb mit zehn Jahren und sechs Wochen ab Hingabe berechnet.
  • Anerkennung durch den Schuldner, typischerweise durch Zinszahlung, unterbricht die Verjährung (Art. 135 OR). Bei zinslosen Darlehen lohnt es sich, den Bestand des Darlehens regelmäßig bestätigen zu lassen.
  • Die heimliche Aufnahme eines Gesprächs ist nach Art. 179ter StGB strafbar.

Die österreichische Rechtslage zu Verjährung und Anerkenntnis ist hier nicht ausgewertet.

Kurz gesagt

  • Ein mündliches Darlehen ist wirksam – aber Sie müssen beweisen, dass es eines war.
  • In Deutschland drei Jahre ab Jahresende; ohne Termin erst kündigen (drei Monate).
  • Ein Anerkenntnis startet die Frist neu, auch formlos – aber Sie brauchen einen Beleg.
  • Schriftlich nachfragen; das Gespräch nur mit Einwilligung aufnehmen.

Was man mit einer Aufnahme danach tut: Was man mit einer Aufnahme tun sollte – und was nicht.

Wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt – Höchstbetrag, Frist und was die Übergabe entscheidet: Vermieter zahlt die Kaution nicht zurück: Wie lange er warten darf und was die Wohnungsübergabe entscheidet.

Ob ein mündlicher Vertrag gilt und was zählt, wenn er vom schriftlichen Angebot abweicht: Mündlicher Vertrag: Er gilt – aber was zählt, wenn er vom schriftlichen Angebot abweicht?.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verjährungsfristen laufen auch, wenn man nicht an sie denkt; im Einzelfall eine Anwältin oder einen Anwalt fragen.

Kann ich verliehenes Geld ohne schriftlichen Vertrag zurückfordern?

Ja. Ein Darlehen nach § 488 BGB ist auch mündlich wirksam. Das Problem ist der Beweis: Behauptet die andere Seite, das Geld sei geschenkt gewesen, muss in der Regel derjenige, der es zurückfordert, die Darlehensabrede beweisen. Eine Überweisung zeigt, dass Geld geflossen ist, aber nicht, warum.

Wann verjährt ein privates Darlehen in Deutschland?

Der Rückzahlungsanspruch verjährt nach § 195 BGB in drei Jahren. Die Frist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist. Ist kein Rückzahlungstermin vereinbart, wird das Darlehen erst durch Kündigung fällig; die Kündigungsfrist beträgt nach § 488 Abs. 3 BGB drei Monate.

Beginnt die Verjährung neu, wenn der Schuldner sagt: Ich zahle dir das zurück?

Ja, das kann ein Anerkenntnis nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB sein. Eine Form ist dafür nicht vorgeschrieben; nach dem BGH genügt ein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich sein Bewusstsein vom Bestehen der Schuld eindeutig ergibt, etwa eine Abschlagszahlung oder Zinszahlung. Das Anerkenntnis muss allerdings erfolgen, solange die Frist läuft, und Sie müssen es später beweisen können.

Darf ich das Gespräch aufnehmen, in dem ich das Geld zurückfordere?

Nur mit Einwilligung. § 201 StGB stellt die unbefugte Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes auch für Gesprächsteilnehmer unter Strafe. Mit TalkSafe lässt sich das Schlüsselwort in die eigene Frage legen, etwa „aufnehmen“: Bei „Darf ich das aufnehmen, damit wir beide wissen, was wir abgemacht haben?“ beginnt die Aufnahme, und die Antwort ist in der Datei.

Wie lange habe ich in der Schweiz Zeit?

In der Schweiz verjähren Forderungen grundsätzlich in zehn Jahren (Art. 127 OR). Ist für ein Darlehen kein Rückzahlungstermin vereinbart, muss es innerhalb von sechs Wochen nach der Aufforderung zurückgezahlt werden; das Obergericht Zürich hat die Verjährung eines solchen Darlehens deshalb mit zehn Jahren und sechs Wochen ab Hingabe berechnet. Anerkennung, etwa durch Zinszahlung, unterbricht die Verjährung (Art. 135 OR).